Modul Termine
Berufskraftfahrer Weiterbildung
Dank unserer neuesten Investition dürfen unsere Teilnehmer den Unterricht ab sofort in klimatisierten Räumen genießen!
Module und Termine
Module und Termine
Samstags Schulungen
Sa. 17.01.2026 (08:00-16:00) Modul 4
Professionell und Kundenorientiert (Kenntnisbereich 3)
Sa. 31.01.2026 (08:00-16:00) Modul 5
Sicherheit für Ladung & Fahrgäste (Kenntn. 1)
Sa. 21.02.2026 (08:00-16:00) Modul 1
Intelligent fahren (Kenntn. 1)
Sa. 07.03.2026 (08:00-16:00) Modul 2
Rechtsicher dokumentieren, Fahrtenschreiber (Kenntn. 2)
Sa. 21.03.2026 (08:00-16:00) Modul 3
Sicher und gesund unterwegs (Kenntn. 1,3)
Sa. 11.04.2026 (08:00-16:00) Modul 4
Professionell und Kundenorientiert (Kenntnisbereich 3)
Komplettkurse (Module 1-5) Teilnahme an ausgewählten Einzeltagen möglich
Unter Vorbehalt:
Mo. 12.01.2026 (08:30-16:30)
Modul 1 Intelligent fahren (Kenntn. 1)
Di. 13.01.2026 (08:30-16:30)
Modul 2 Rechtsicher dokumentieren, Fahrtenschreiber (Kenntn. 2)
Mi. 14.01.2026 (08:30-16:30)
Modul 3 Sicher und gesund unterwegs (Kenntn. 1,3)
Do. 15.01.2026 (08:30-16:30)
Modul 4 Professionell und Kundenorientiert (Kenntn. 3)
Fr. 16.01.2026 (08:30-16:30)
Modul 5 Sicherheit für Ladung & Fahrgäste (Kenntn. 1)
Nächste Komplettkurse (Module 1-5)
02.02.-06.02.2026
09.03.-13.03.2026
Kosten
90,00 EUR pro Person je Modul
Im Preis inbegriffen ist ein Frühstück (nur samstags).
Teilnahmebedingungen
90,00 EUR pro Person je Modul
Im Preis inbegriffen ist ein Frühstück (nur samstags).
Teilnahmebedingungen
Es ist eine verbindliche Anmeldung über unser Formular, telefonisch oder per E-Mail erforderlich.
Die Pflicht zu Weiterbildung betrifft nicht:
KFZ mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit < 45 km/h
KFZ von Bundeswehr, Polizei, Zivil- und Katastrophenschutz ect.
KFZ, die zur Notfallrettung eingesetzt werden
KFZ zur Beförderung von Material oder Ausrüstung,
das der Fahrer zur Ausübung des Berufs verwendet,
sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeuges nicht
um die Hauptbeschäftigung handelt
KFZ zur Straßenreinigung
Die Pflicht zu Weiterbildung betrifft nicht:
KFZ mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit < 45 km/h
KFZ von Bundeswehr, Polizei, Zivil- und Katastrophenschutz ect.
KFZ, die zur Notfallrettung eingesetzt werden
KFZ zur Beförderung von Material oder Ausrüstung,
das der Fahrer zur Ausübung des Berufs verwendet,
sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeuges nicht
um die Hauptbeschäftigung handelt
KFZ zur Straßenreinigung
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